Aufgrund der aktuellen Coronaverordnung RLP besteht für Kirchen und Gemeinden nur noch die Wahl zwischen 2G oder 3G. Wir haben uns für 3G entschieden, um allen die Teilnahme am Gottesdienst zu ermöglichen. Natürlich werden wir auch weiter den Livestream beibehalten.
Ab sofort muss für die Teilnahme an Gemeindeveranstaltungen eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Genesung, die mindestens 28 Tage und nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
- Vollständige Impfung, seit mindestens 2 Wochen.
- Kinder bis drei Monate nach der Vollendung des 12. Lebensjahres sind Geimpften und Genesenen gleichgestellt und benötigen daher keinen Test.
- Negativer Coronatest einer offiziellen Teststelle, der nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ kann auch vor Ort unter Aufsicht ein mitgebrachter Selbsttest durchgeführt werden (dann bitte mehr als 15 Minuten vor Beginn da sein).
Es besteht durchgehend Maskenpflicht, auch am Sitzplatz. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Die Nachweise sind unbedingt mitzubringen, um die Teilnahme am Gottesdienst zu gewährleisten.